Um Ihnen ein Überblick über unsere Leistungen und Kosten zu geben, laden wir Sie herzlich zu einem kostenlosen Erstgespräch ein.
Abrechnung über die Pflegekasse
Die Alltagshelden Werne & Kamen verfügen über eine Pflegekassenzulassung. Als anerkannter Betreuungsdienst haben wir verschiedene Möglichkeiten, unsere Leistungen über die Pflegekasse abzurechnen.
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 a+b SGB XI
Nach §45 SGB XI können wir entsprechende Leistungen direkt mit den Pflegekassen abrechnen. Dafür stehen jedem Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 1), der zuhause gepflegt wird, 125 EUR monatlich durch die Pflegeversicherung zur Verfügung.
- 40% der Pflegesachleistungen des jeweiligen Pflegegrades
Bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs können für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.
- Verhinderungspflege nach §39 SGB XI
Im Rahmen der „Verhinderungspflege“ bzw. „Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson“ nach §39 SGB XI können pro Kalenderjahr Leistungen im Umfang von max. 2.418 EUR abgerufen werden.
Leistungen der Pflegekasse im Überblick

Selbstzahler
Darüber hinaus bieten wir Ihnen an, die Kosten für die Betreuung selbst zu tragen.